[UPDATE) WIR HELFEN IHNEN AUCH WEITERHIN! Ruheversicherung ohne Abmeldung bis 30.06.2020 verlängert.
Liebe Unternehmer im Güter- und Personenverkehr, liebe NWO-Mitglieder und VVWL-Mitglieder, verehrte Geschäftspartner,
die Auswirkungen der Corona-Krise sind merklich zu spüren. Durch die massiven Einschränkungen stehen bei Ihnen viele LKW, Busse sowie Taxen und Mietwagen auf ungewisse Zeit still, die finanziellen Einbußen sind nicht kalkulierbar und die Unsicherheit ist groß.
In diesen schwierigen Zeiten sind wir als Partner des VVWL und NWO für Sie da und setzen uns für Sie ein:
Wir bieten Ihnen auch über den 30. April hinaus die beitragsfreie Ruheversicherung an, wenn Ihre Fahrzeuge für mindestens 14 weitere Tage nicht zum Einsatz kommen.
Was müssen Sie dafür tun?
Schicken Sie uns ganz einfach per E-Mail oder Post eine Liste der betroffenen Fahrzeuge unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, dem Beginn und dem voraussichtlichen Ende der gewünschten Ruheversicherung. Die Ruhestellung ist immer ab Meldefolgetag möglich.
Was ist zu beachten?
• Die außerordentliche Ruheversicherung kann über Ihren SVG-Firmenberater für LKW und Sattelzugmaschinen inklusive Anhänger/Auflieger sowie für Busse, Taxen und Mietwagen beantragt werden.
• Es ist eine Mindest-Ruhezeit von 14 Tagen einzuhalten.
• Die Ruheversicherung ohne Abmeldung ist zunächst bis maximal 30.06.2020 möglich.
Ihr SVG-Firmenberater ist immer für Sie da – sprechen Sie ihn an!
Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien, dass Sie alle gesund durch die nächsten Monate kommen!