Aktuelles mit Kreide auf Tafel geschrieben - Bild

Am 1. April endet die unechte Ruhe

Nachdem die Schulen ihren Bertrieb wieder aufgenommen haben, erste Länder von der Liste der sogenannten Risikogebiete genommen werden und die Einkaufsmöglichkeiten sich durch Ladenöffnungen langsam verbessern, freuen wir uns Ihnen nach mehreren Monaten ,,unechte Ruhe“ mitteilen zu können, dass sich die Lage insgesamt soweit stabilisiert, dass auch wir nun wieder gemeinsam mit Ihnen ein Schritt nach vorne gehen können.

Ab dem 01.04.2021 beenden wir daher die Möglichkeit der sogenannten „unechten Ruhe“ für alle Fahrzeuge. Die Beitragsfreistellung ungenutzter Fahrzeuge ohne echte Abmeldung bei der Zulassungsstelle ist dann nicht mehr möglich. Es erfolgt ab dem genannten Termin keine weitere Verlängerung. Alle Verträge werden ab dem 01.04.2021 wieder in Kraft gesetzt.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, dass wir Ihnen über einen so langen Zeitraum sehr flexibel helfen konnten.

Unser Tipp: Sollten Sie bis dahin immer noch Fahrzeuge haben die nicht eingesetzt werden können, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Zulassungsbehörde auf um Ihre Fahrzeuge behördlich abzumelden. So vermeiden Sie unnötige Versicherungsbeiträge und sparen Kfz-Steuern.

 

Mit Maske und Laptop

(v.l.n.r. M. Richartz (SVG), J. Lausberg (Vitala Krankenfahrten GmbH), T. Lausberg (Vitala Krankenfahrten GmbH), P. Kuhn (SVG))

Viele Wirtschaftszweige liegen komplett lahm, andere sind die sogenannten „Systemrelevanten“, wie die VitalaKrankenfahrtenGmbH . Die Mitarbeiter kümmern sich freundlich und serviceorientiert um die Menschen, die sicher und pünktlich zu lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen, wie z.B. zur Dialyse, müssen.

Und für Menschen die sich so sehr einsetzen, setzen wir uns ein. Wenn Hilfe und Beratung benötigt wird, dann stehen wir gerne zur Verfügung. Unter Einhaltung aller strengen Hygienevorschriften unserer Pandemiepläne, die im Vorfeld des Treffens akribisch mit den beiden Geschäftsführern der Vitala Krankenfahrten GmbH abgestimmt wurden, konnte dann ein Termin wahrgenommen werden. Das geht aber auch nur dann, wenn sich alle an die Regeln halten. Wir bedanken uns bei den beiden Geschäftsführern (Foto: 2.u.3.v.r.) für die Mühe und Mitwirkung, einen kontaktlosen, aber dennoch charmanten Termin hinbekommen zu haben.

Aktuelles mit Kreide auf Tafel geschrieben - Bild

Gemeinsam stark durch die Corona-Krise

[UPDATE) WIR HELFEN IHNEN AUCH WEITERHIN! Ruheversicherung ohne Abmeldung bis 30.06.2020 verlängert.

Liebe Unternehmer im Güter- und Personenverkehr, liebe NWO-Mitglieder und VVWL-Mitglieder, verehrte Geschäftspartner,

die Auswirkungen der Corona-Krise sind merklich zu spüren. Durch die massiven Einschränkungen stehen bei Ihnen viele LKW, Busse sowie Taxen und Mietwagen auf ungewisse Zeit still, die finanziellen Einbußen sind nicht kalkulierbar und die Unsicherheit ist groß.

In diesen schwierigen Zeiten sind wir als Partner des VVWL und NWO für Sie da und setzen uns für Sie ein:
Wir bieten Ihnen auch über den 30. April hinaus die beitragsfreie Ruheversicherung an, wenn Ihre Fahrzeuge für mindestens 14 weitere Tage nicht zum Einsatz kommen.

Was müssen Sie dafür tun?
Schicken Sie uns ganz einfach per E-Mail oder Post eine Liste der betroffenen Fahrzeuge unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, dem Beginn und dem voraussichtlichen Ende der gewünschten Ruheversicherung. Die Ruhestellung ist immer ab Meldefolgetag möglich.

Was ist zu beachten?

• Die außerordentliche Ruheversicherung kann über Ihren SVG-Firmenberater für LKW und Sattelzugmaschinen inklusive Anhänger/Auflieger sowie für Busse, Taxen und Mietwagen beantragt werden.
• Es ist eine Mindest-Ruhezeit von 14 Tagen einzuhalten.
• Die Ruheversicherung ohne Abmeldung ist zunächst bis maximal 30.06.2020 möglich.

Ihr SVG-Firmenberater ist immer für Sie da – sprechen Sie ihn an!

Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien, dass Sie alle gesund durch die nächsten Monate kommen!

Aktuelles mit Kreide auf Tafel geschrieben - Bild

WIR HELFEN IHNEN!

Gemeinsam stark durch die Corona-Krise

Liebe Unternehmer im Güter- und Personenverkehr, liebe NWO-Mitglieder und VVWL-Mitglieder, verehrte Geschäftspartner,

die Auswirkungen der Corona-Krise sind in unserem Alltag angekommen: Durch die massiven Einschränkungen stehen bei Ihnen viele LKW, Busse sowie Taxen und Mietwagen auf ungewisse Zeit still, die finanziellen Einbußen sind nicht kalkulierbar, die Straßenverkehrsämter sind geschlossen und die Unsicherheit ist groß.

In diesen schwierigen Zeiten sind wir als Partner des VVWL und NWO für Sie da und setzen uns für Sie ein:
So hat auf unser Einwirken hin KRAVAG als Marktführer entschieden, ihren Kunden ab sofort und über die Osterferien hinaus eine beitragsfreie Ruheversicherung anzubieten, wenn die Fahrzeuge nicht offiziell beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden können.

Was müssen Sie dafür tun?
Schicken Sie uns ganz einfach per E-Mail oder Post eine Liste der betroffenen Fahrzeuge unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, dem Beginn und dem voraussichtlichen Ende der gewünschten Ruheversicherung.

Was ist zu beachten?

• Die außerordentliche Ruheversicherung kann über Ihren SVG-Firmenberater für LKW und Sattelzugmaschinen inklusive Anhänger/Auflieger sowie für Busse, Taxen und Mietwagen beantragt werden.
• Es ist eine Mindest-Ruhezeit von 14 Tagen einzuhalten.
• Ab dem 30.04.2020 muss eine amtliche Abmeldung vorgelegt werden.

Ihr SVG-Firmenberater ist immer für Sie da – sprechen Sie ihn an!

Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien, dass Sie alle gesund durch die nächsten Monate kommen!