Der KRAVAG Komplettservice „LKW bergen und abschleppen“ verhindert Riesen-Ärger und unterstützt sofort – jeden Tag rund um die Uhr!
Aug, 2021

Der KRAVAG Komplettservice „LKW bergen und abschleppen“ verhindert Riesen-Ärger und unterstützt sofort – jeden Tag rund um die Uhr!
Nachdem die Schulen ihren Bertrieb wieder aufgenommen haben, erste Länder von der Liste der sogenannten Risikogebiete genommen werden und die Einkaufsmöglichkeiten sich durch Ladenöffnungen langsam verbessern, freuen wir uns Ihnen nach mehreren Monaten ,,unechte Ruhe“ mitteilen zu können, dass sich die Lage insgesamt soweit stabilisiert, dass auch wir nun wieder gemeinsam mit Ihnen ein Schritt nach vorne gehen können.
Ab dem 01.04.2021 beenden wir daher die Möglichkeit der sogenannten „unechten Ruhe“ für alle Fahrzeuge. Die Beitragsfreistellung ungenutzter Fahrzeuge ohne echte Abmeldung bei der Zulassungsstelle ist dann nicht mehr möglich. Es erfolgt ab dem genannten Termin keine weitere Verlängerung. Alle Verträge werden ab dem 01.04.2021 wieder in Kraft gesetzt.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, dass wir Ihnen über einen so langen Zeitraum sehr flexibel helfen konnten.
Unser Tipp: Sollten Sie bis dahin immer noch Fahrzeuge haben die nicht eingesetzt werden können, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Zulassungsbehörde auf um Ihre Fahrzeuge behördlich abzumelden. So vermeiden Sie unnötige Versicherungsbeiträge und sparen Kfz-Steuern.
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen, daher gilt immer höchste Vorsicht im Umgang miteinander.
Wir müssen verantwortungsvoll mit dem Thema Corona umgehen! Schließlich geht es auch um Ihre Sicherheit! Daher haben wir einige Spielregeln für unseren Außendienst aufgestellt, an die sich die Kollegen zur Sicherheit Aller halten müssen. Wir bitten auch in Ihrem eigenen Interesse um Verständnis.
Hier können Sie sich das Dokument downloaden
Dabei müssen wir aber verantwortungsvoll mit dem Thema Corona umgehen! Schließlich geht es auch um Ihre Sicherheit! Daher haben wir einige Spielregeln für unseren Außendienst aufgestellt, an die sich die Kollegen zur Sicherheit Aller halten müssen. Wir bitten auch in Ihrem eigenen Interesse um Verständnis.
Hier können Sie sich das Dokument downloaden
(v.l.n.r. M. Richartz (SVG), J. Lausberg (Vitala Krankenfahrten GmbH), T. Lausberg (Vitala Krankenfahrten GmbH), P. Kuhn (SVG))
Viele Wirtschaftszweige liegen komplett lahm, andere sind die sogenannten „Systemrelevanten“, wie die
Und für Menschen die sich so sehr einsetzen, setzen wir uns ein. Wenn Hilfe und Beratung benötigt wird, dann stehen wir gerne zur Verfügung. Unter Einhaltung aller strengen Hygienevorschriften unserer Pandemiepläne, die im Vorfeld des Treffens akribisch mit den beiden Geschäftsführern der Vitala Krankenfahrten GmbH abgestimmt wurden, konnte dann ein Termin wahrgenommen werden. Das geht aber auch nur dann, wenn sich alle an die Regeln halten. Wir bedanken uns bei den beiden Geschäftsführern (Foto: 2.u.3.v.r.) für die Mühe und Mitwirkung, einen kontaktlosen, aber dennoch charmanten Termin hinbekommen zu haben.
In Zeiten der Corona-Krise ist es nicht immer möglich die vorgeschriebenen Schnittstellenkontrollen und -dokumentationen vorzunehmen.
Damit unsere Versicherungsnehmer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand im Rahmen der An- und Ablieferung der Transportgüter einhalten können, ist es unter Umständen erforderlich die Übernahme oder Übergabe der Transportgüter kontaktlos vorzunehmen. Damit ist es dem Spediteur oder Frachtführer nicht immer möglich die Obliegenheiten zur schriftlichen Schnittenstellen-Dokumentation einzuhalten.
Ohne dass es einer gesonderten Dokumentierung im Versicherungsvertrag bedarf, wird die KRAVAG keine Verletzung der Obliegenheit zur Durchführung von Schnittstellenkontrollen einwenden, wenn der Versicherungsnehmer Schnittstellen, anstelle der üblichen schriftlichen Bestätigung des Empfängers, durch andere Maßnahmen dokumentiert.
Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel:
Diebstahlgefährdete oder hochwertige Güter und Waren sind allerdings davon ausgenommen. Es sei denn, die Ware kann an einem Ort abgestellt oder abgeliefert werden, zu dem ausschließlich der Auftraggeber beziehungsweise Empfänger oder ein Bevollmächtigter Zugang hat.
Auch eine schriftlich bestätigte Absprache mit dem Wareninteressenten oder Empfänger, dass die Übergabe kontaktlos erfolgt und durch Fotos oder Zeugen dokumentiert wird, wird als Ersatz für die Schnittstellenkontrolle anerkannt.
Die Kollegen der SVG Consult beschäftigen sich mit Themen rund ums Transportgewerbe und wie viele von Ihnen, nutzen auch wir die aktuelle Situation, um Projekte voranzubringen und Dinge zu hinterfragen. Seit vielen Jahren beschäftigen wir uns mit dem Thema „Krisenmanagement“. Besonders Unternehmen im Mittelstand können schon durch kleine Ereignisse in Gefahr geraten.
Die zurzeit das Leben bestimmende Pandemie ist ebenfalls seit Beginn unserer Arbeit an diesem Thema ein Teil unserer Überlegungen gewesen. Wir hätten uns gewünscht, dies nur als rein theoretischen Fall mit Unternehmen besprechen zu müssen. Heute betrifft COVID-19 alle Lebensbereiche und viele Unternehmen.
In der Krise steckt aber auch eine Chance. Wir möchten praktische Erfahrungen von Ihnen, den Führungskräften, Inhabern, Geschäftsführern, Speditionsleitern, etc., in einer Umfrage sammeln. Dadurch erhalten wir einen Eindruck des Umgangs mit der Krise in der Logistikbranche. Unsere bisherigen theoretischen Modelle zur Vorbereitung auf eine Krise lassen sich mit den Antworten bestätigen oder ggf. neu entwickeln.
Für die Umfrage benötigen wir möglichst viele Teilnehmer. Die aktuellen Ergebnisse der Umfrage werden immer sofort angezeigt, so dass jeder Teilnehmer ein kleinen Vergleich mit den anderen Teilnehmern ziehen kann. Ein Endergebnis stellen wir allen auf unserer Homepage nach ca. 3 Wochen zur Verfügung.
Helfen Sie uns, in dem Sie uns ein paar Fragen zum Thema „Wie gehen Sie als Unternehmer, Geschäftsführer oder Selbstständiger mit der Krise um?“
[UPDATE) WIR HELFEN IHNEN AUCH WEITERHIN! Ruheversicherung ohne Abmeldung bis 30.06.2020 verlängert.
Liebe Unternehmer im Güter- und Personenverkehr, liebe NWO-Mitglieder und VVWL-Mitglieder, verehrte Geschäftspartner,
die Auswirkungen der Corona-Krise sind merklich zu spüren. Durch die massiven Einschränkungen stehen bei Ihnen viele LKW, Busse sowie Taxen und Mietwagen auf ungewisse Zeit still, die finanziellen Einbußen sind nicht kalkulierbar und die Unsicherheit ist groß.
In diesen schwierigen Zeiten sind wir als Partner des VVWL und NWO für Sie da und setzen uns für Sie ein:
Wir bieten Ihnen auch über den 30. April hinaus die beitragsfreie Ruheversicherung an, wenn Ihre Fahrzeuge für mindestens 14 weitere Tage nicht zum Einsatz kommen.
Was müssen Sie dafür tun?
Schicken Sie uns ganz einfach per E-Mail oder Post eine Liste der betroffenen Fahrzeuge unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, dem Beginn und dem voraussichtlichen Ende der gewünschten Ruheversicherung. Die Ruhestellung ist immer ab Meldefolgetag möglich.
Was ist zu beachten?
• Die außerordentliche Ruheversicherung kann über Ihren SVG-Firmenberater für LKW und Sattelzugmaschinen inklusive Anhänger/Auflieger sowie für Busse, Taxen und Mietwagen beantragt werden.
• Es ist eine Mindest-Ruhezeit von 14 Tagen einzuhalten.
• Die Ruheversicherung ohne Abmeldung ist zunächst bis maximal 30.06.2020 möglich.
Ihr SVG-Firmenberater ist immer für Sie da – sprechen Sie ihn an!
Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien, dass Sie alle gesund durch die nächsten Monate kommen!
Liebe Unternehmer im Güter- und Personenverkehr, liebe NWO-Mitglieder und VVWL-Mitglieder, verehrte Geschäftspartner,
die Auswirkungen der Corona-Krise sind in unserem Alltag angekommen: Durch die massiven Einschränkungen stehen bei Ihnen viele LKW, Busse sowie Taxen und Mietwagen auf ungewisse Zeit still, die finanziellen Einbußen sind nicht kalkulierbar, die Straßenverkehrsämter sind geschlossen und die Unsicherheit ist groß.
In diesen schwierigen Zeiten sind wir als Partner des VVWL und NWO für Sie da und setzen uns für Sie ein:
So hat auf unser Einwirken hin KRAVAG als Marktführer entschieden, ihren Kunden ab sofort und über die Osterferien hinaus eine beitragsfreie Ruheversicherung anzubieten, wenn die Fahrzeuge nicht offiziell beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden können.
Was müssen Sie dafür tun?
Schicken Sie uns ganz einfach per E-Mail oder Post eine Liste der betroffenen Fahrzeuge unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, dem Beginn und dem voraussichtlichen Ende der gewünschten Ruheversicherung.
Was ist zu beachten?
• Die außerordentliche Ruheversicherung kann über Ihren SVG-Firmenberater für LKW und Sattelzugmaschinen inklusive Anhänger/Auflieger sowie für Busse, Taxen und Mietwagen beantragt werden.
• Es ist eine Mindest-Ruhezeit von 14 Tagen einzuhalten.
• Ab dem 30.04.2020 muss eine amtliche Abmeldung vorgelegt werden.
Ihr SVG-Firmenberater ist immer für Sie da – sprechen Sie ihn an!
Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien, dass Sie alle gesund durch die nächsten Monate kommen!