Aktuelles mit Kreide auf Tafel geschrieben - Bild

Am 1. April endet die unechte Ruhe

Nachdem die Schulen ihren Bertrieb wieder aufgenommen haben, erste Länder von der Liste der sogenannten Risikogebiete genommen werden und die Einkaufsmöglichkeiten sich durch Ladenöffnungen langsam verbessern, freuen wir uns Ihnen nach mehreren Monaten ,,unechte Ruhe“ mitteilen zu können, dass sich die Lage insgesamt soweit stabilisiert, dass auch wir nun wieder gemeinsam mit Ihnen ein Schritt nach vorne gehen können.

Ab dem 01.04.2021 beenden wir daher die Möglichkeit der sogenannten „unechten Ruhe“ für alle Fahrzeuge. Die Beitragsfreistellung ungenutzter Fahrzeuge ohne echte Abmeldung bei der Zulassungsstelle ist dann nicht mehr möglich. Es erfolgt ab dem genannten Termin keine weitere Verlängerung. Alle Verträge werden ab dem 01.04.2021 wieder in Kraft gesetzt.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, dass wir Ihnen über einen so langen Zeitraum sehr flexibel helfen konnten.

Unser Tipp: Sollten Sie bis dahin immer noch Fahrzeuge haben die nicht eingesetzt werden können, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Zulassungsbehörde auf um Ihre Fahrzeuge behördlich abzumelden. So vermeiden Sie unnötige Versicherungsbeiträge und sparen Kfz-Steuern.

 

Regeln: Persönlicher Kontakt

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen, daher gilt immer höchste Vorsicht im Umgang miteinander.

Wir müssen verantwortungsvoll mit dem Thema Corona umgehen! Schließlich geht es auch um Ihre Sicherheit! Daher haben wir einige Spielregeln für unseren Außendienst aufgestellt, an die sich die Kollegen zur Sicherheit Aller halten müssen. Wir bitten auch in Ihrem eigenen Interesse um Verständnis.

  • Kontaktlose Begrüßung! Auch wenn wir Ihnen gerne die Hand geben würden, wir verzichten zur Sicherheit aller darauf.

 

  • Maskenpflicht! Das Tragen einer Maske bei Besuchen in Ihrem Hause ist für uns verpflichtend!
    Dadurch wird Ihr Infektionsrisiko gemindert! Haben Sie geeignete Hygienevorrichtungen in Ihren Räumen installiert (Plexiglas, Spuckschutz), dürfen unsere Firmenberater mit Ihrer Zustimmung entscheiden, ob auf das Tragen einer         Maske verzichtet wird.

 

  • Abstand halten! Sollte Ihre Räumlichkeit nicht die Möglichkeit hergeben die Abstände einzuhalten, laden wir Sie gerne zu uns nach Düsseldorf ein. Dort haben wir einen extra „Hygieneraum“ geschaffen, der die sichere Beratung für uns alle ermöglicht. Als weitere Alternative haben wir die Möglichkeit, Sie über Videotelefonie zu beraten.

 

  • Zusammenkunft nur in gut belüfteten Räumen.

 

  • Wir bringen einen Präsentationsbildschirm mit! Jeder Firmenberater hat einen zweiten Präsentationsbildschirm für Kundenbesuche dabei, so kann die Abstandsregel eingehalten werden.

 

  • Nichts ist wichtiger als die Gesundheit! Sollten Sie oder Personen aus Ihrem direkten Umfeld (Familie, Sekretärin,o.ä.) Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Fieber aufweisen, oder sich sogar jemand aus diesem Kreise in häuslicher Quarantäne befinden, können wir leider keinen persönlichen Termin wahrnehmen und müssen auf die Videoberatung zurückgreifen. Bitte sagen Sie uns in einem solchen Fall vereinbarte Termine rechtzeitig, gerne ohne Nennung von Gründen ab. Gleiches gilt natürlich auch für uns. Alle Kollegen unseres Hauses sind so sensibilisiert, dass sie Termine auch nur dann wahrnehmen, wenn sie es verantworten können.

 

Hier können Sie sich das Dokument downloaden

Wir möchten den persönlichen Kontakt, aber mit Sicherheit

Wir möchten den persönlichen Kontakt, aber mit Sicherheit für alle.

Dabei müssen wir aber verantwortungsvoll mit dem Thema Corona umgehen! Schließlich geht es auch um Ihre Sicherheit! Daher haben wir einige Spielregeln für unseren Außendienst aufgestellt, an die sich die Kollegen zur Sicherheit Aller halten müssen. Wir bitten auch in Ihrem eigenen Interesse um Verständnis.

  • Kontaktlose Begrüßung! Auch wenn wir Ihnen gerne die Hand geben würden, wir verzichten zur Sicherheit aller darauf.

 

  • Maskenpflicht! Das Tragen einer Maske bei Besuchen in Ihrem Hause ist für uns verpflichtend!
    Dadurch wird Ihr Infektionsrisiko gemindert! Haben Sie geeignete Hygienevorrichtungen in Ihren Räumen installiert (Plexiglas, Spuckschutz), dürfen unsere Firmenberater mit Ihrer Zustimmung entscheiden, ob auf das Tragen einer         Maske verzichtet wird.

 

  • Abstand halten! Sollte Ihre Räumlichkeit nicht die Möglichkeit hergeben die Abstände einzuhalten, laden wir Sie gerne zu uns nach Düsseldorf ein. Dort haben wir einen extra „Hygieneraum“ geschaffen, der die sichere Beratung für uns alle ermöglicht. Als weitere Alternative haben wir die Möglichkeit, Sie über Videotelefonie zu beraten.

 

  • Wir bringen einen Präsentationsbildschirm mit! Jeder Firmenberater hat einen zweiten Präsentationsbildschirm für Kundenbesuche dabei, so kann die Abstandsregel eingehalten werden.

 

  • Nichts ist wichtiger als die Gesundheit! Sollten Sie oder Personen aus Ihrem direkten Umfeld (Familie, Sekretärin,o.ä.) Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Fieber aufweisen, oder sich sogar jemand aus diesem Kreise in häuslicher Quarantäne befinden, können wir leider keinen persönlichen Termin wahrnehmen und müssen auf die Videoberatung zurückgreifen. Bitte sagen Sie uns in einem solchen Fall vereinbarte Termine rechtzeitig, gerne ohne Nennung von Gründen ab. Gleiches gilt natürlich auch für uns. Alle Kollegen unseres Hauses sind so sensibilisiert, dass sie Termine auch nur dann wahrnehmen, wenn sie es verantworten können.

 

  • Wir bitten um Verständnis, dass alle persönlichen Besuche von uns aus Gründen der Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden und Sie mit dem Besuch vor Ort einverstanden sind.

 

Hier können Sie sich das Dokument downloaden

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Kontaktlose Schnittstellendokumentation

In Zeiten der Corona-Krise ist es nicht immer möglich die vorgeschriebenen Schnittstellenkontrollen und -dokumentationen vorzunehmen.

Damit unsere Versicherungsnehmer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand im Rahmen der An- und Ablieferung der Transportgüter einhalten können, ist es unter Umständen erforderlich die Übernahme oder Übergabe der Transportgüter kontaktlos vorzunehmen. Damit ist es dem Spediteur oder Frachtführer nicht immer möglich die Obliegenheiten zur schriftlichen Schnittenstellen-Dokumentation einzuhalten.

Ohne dass es einer gesonderten Dokumentierung im Versicherungsvertrag bedarf, wird die KRAVAG keine Verletzung der Obliegenheit zur Durchführung von Schnittstellenkontrollen einwenden, wenn der Versicherungsnehmer Schnittstellen, anstelle der üblichen schriftlichen Bestätigung des Empfängers, durch andere Maßnahmen dokumentiert.

 

Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel:

  • Aussagekräftige Fotos
  • Austausch/ Speicherung digitaler Daten mit dem Empfänger
  • Nennung von Zeugen
  • Handschriftliche Vermerke (Datum, Uhrzeit und Ablieferort)

 

Diebstahlgefährdete oder hochwertige Güter und Waren sind allerdings davon ausgenommen. Es sei denn, die Ware kann an einem Ort abgestellt oder abgeliefert werden, zu dem ausschließlich der Auftraggeber beziehungsweise Empfänger oder ein Bevollmächtigter Zugang hat.

Auch eine schriftlich bestätigte Absprache mit dem Wareninteressenten oder Empfänger, dass die Übergabe kontaktlos erfolgt und durch Fotos oder Zeugen dokumentiert wird, wird als Ersatz für die Schnittstellenkontrolle anerkannt.