Gemeinsam stark durch die Corona-Krise

Liebe Unternehmer im Güter- und Personenverkehr, liebe NWO-Mitglieder und VVWL-Mitglieder, verehrte Geschäftspartner,

die Auswirkungen der Corona-Krise sind in unserem Alltag angekommen: Durch die massiven Einschränkungen stehen bei Ihnen viele LKW, Busse sowie Taxen und Mietwagen auf ungewisse Zeit still, die finanziellen Einbußen sind nicht kalkulierbar, die Straßenverkehrsämter sind geschlossen und die Unsicherheit ist groß.

In diesen schwierigen Zeiten sind wir als Partner des VVWL und NWO für Sie da und setzen uns für Sie ein:
So hat auf unser Einwirken hin KRAVAG als Marktführer entschieden, ihren Kunden ab sofort und über die Osterferien hinaus eine beitragsfreie Ruheversicherung anzubieten, wenn die Fahrzeuge nicht offiziell beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden können.

Was müssen Sie dafür tun?
Schicken Sie uns ganz einfach per E-Mail oder Post eine Liste der betroffenen Fahrzeuge unter Angabe des amtlichen Kennzeichens, dem Beginn und dem voraussichtlichen Ende der gewünschten Ruheversicherung.

Was ist zu beachten?

• Die außerordentliche Ruheversicherung kann über Ihren SVG-Firmenberater für LKW und Sattelzugmaschinen inklusive Anhänger/Auflieger sowie für Busse, Taxen und Mietwagen beantragt werden.
• Es ist eine Mindest-Ruhezeit von 14 Tagen einzuhalten.
• Ab dem 30.04.2020 muss eine amtliche Abmeldung vorgelegt werden.

Ihr SVG-Firmenberater ist immer für Sie da – sprechen Sie ihn an!

Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien, dass Sie alle gesund durch die nächsten Monate kommen!

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